Abstimmungen und Wahlen

Für das Jahr 2025 sind folgende Abstimmungen vorgesehen:

9. Februar 2025

18. Mai 2025

28. September 2025

30. November 2025

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte auf der Website der Staatskanzlei des Kantons Bern unter folgendem Link: Abstimmungen.


Neue App "VoteInfo"

Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.

Flyer VoteInfo


Stimmrecht

In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die über 18 Jahre alt sind und den polizeilichen Wohnsitz in Hilterfingen haben. Vom Stimmrecht ausgeschlossen sind Personen, welche wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt sind.


Stimmabgabe

Die Stimmabgabe kann jeweils am Sonntag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr, in folgenden Stimmlokalen erfolgen:

  • Hilterfingen, Gemeindelokal Bachgasse 9, oder
  • Hünibach, Sitzungszimmer Turnhalle

Briefliche Stimmabgabe

Ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen kann die Stimme brieflich von einem beliebigen Ort der Schweiz oder dem Ausland abgegeben werden. Das Rückantwortkuvert muss spätestens am Freitag vor der Abstimmung, 17.00 Uhr, bei der Postagentur 3652 Hilterfingen abgeholt werden können.
 
Die briefliche Stimmabgabe kann auch in den dafür bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus (Eingang bergseitig) bis 10.00 Uhr am Abstimmungssonntag abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das Kuvert am Schalter der Gemeindeschreiberei bis am Freitag vor der Abstimmung, 17.00 Uhr persönlich abzugeben.

Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe


Stellvertretung

Die Stellvertretung ist in Folge der Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe hinfällig geworden.


Stimmmaterial

Alle Stimmberechtigten erhalten das Stimmmaterial per Post zugestellt. Bei Nichterhalt des Materials kann ein Doppel bis spätestens am Freitag vor der Abstimmung, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei verlangt werden.