Hundehaltung in der Gemeinde Hilterfingen
Aufgrund des Hundegesetzes des Kantons Bern vom 27.03.2012 und des Reglements über die Hundetaxe und Hundehaltung der Gemeinde Hilterfingen 2010, müssen Hundehaltende ihren Hund bei der Gemeindeverwaltung Hilterfingen anmelden.
Nachfolgend finden Sie als Hundehalterin oder als Hundehalter die wichtigsten Informationen in Kürze zum Thema Hundehaltung in der Gemeinde Hilterfingen.
Anmeldung Sämtliche Hunde, welche in Hilterfingen leben, müssen bei der Gemeindeschreiberei angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt beim Erwerb des Welpen / Hundes oder beim Zuzug der Besitzerin oder des Besitzers. Sie haben die Möglichkeit den Hund persönlich, schriftlich oder online, mit dem untenstehenden Formular bei der Gemeindeschreiberei anzumelden.
Für die korrekte persönliche oder schriftliche Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Anmeldeformular
- Kopie Heimtierausweis (Mikrochipnummer muss ersichtlich sein)
Abmeldung / Tod Beim Wegzug der Besitzerin oder des Besitzers ist der Hund bei der Gemeindeschreiberei abzumelden und die Hundemarke zu retournieren. Beim Ableben des Tieres ist die Gemeindeschreiberei ebenfalls zu benachrichtigen.
Folgende Änderungen in Sachen Hundehaltung können Sie der Gemeinde Hilterfingen auch direkt online melden:
Registrierung Seit 1. Januar 2007 müssen alle in der Schweiz lebenden Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und zudem bei der eidgenössischen Datenbank AMICUS registriert werden. AMICUS ist die Nachfolgesoftware von ANIS, welche bis 31. Dezember 2015 in Betrieb war. Die Datenübernahme erfolgte automatisch und daher bestand für Hundebesitzer keinen Handlungsbedarf. Die Registrierung der Hunde ermöglicht eine schnellstmögliche Identifikation der Tiere und deren Besitzer z.B. bei einem Unfall im Strassenverkehr oder bei entlaufenen Hunden.
Hundemarke Die Gemeinde Hilterfingen gibt bei der Anmeldung des Hundes, ebenfalls zu Identifikationszwecken, einmalig eine Hundemarke mit der entsprechenden Registriernummer ab. Diese ist dem Hund am Halsband zu befestigen. Falls die Hundemarke verloren geht, können Sie bei der Gemeindeschreiberei Hilterfingen gegen Entgelt eine neue Marke beziehen.
Sachkundenachweis, SKN Per 01.01.2017 besteht keine Pflicht zur Absolvierung des Sachkundenachweises mehr.
Hundetaxe Gemäss Reglement über die Hundetaxe und Hundehaltung der Gemeinde Hilterfingen wird für Hunde, die am Stichtag älter als 6 Monate sind, eine Hundetaxe erhoben. Als Stichtag gilt der 1. August des jeweiligen Kalenderjahres. Die Hundetaxe in der Gemeinde Hilterfingen beläuft sich auf CHF 80.00 jährlich pro Tier. Die Gebührenrechnungen werden den Hundebesitzern jeweils im August / September nach dem Stichtag per Post zugestellt.
Für ein friedliches Miteinander Hunde - die besten Freunde des Menschen. Wie diese alte Sprichwort bereits andeutet, lebt der moderne Haushund besonders eng mit dem Menschen zusammen. Da jedoch nicht alle Leute mit Hunden betraut sind, kann es bei Begegnungen auch zu Missverständnissen und Angst führen. Leider führt dies teilweise auch zu unschönen Vorfällen wie z.B. Bissverletzungen.
Was können Sie als Hundebesitzerin oder Hundebesitzer zu einem friedlichen Miteinander beitragen?
- Führen Sie Ihren Hund auf öffentlichen Plätzen, insbesondere auch auf Kinderspielplätzen, an der Leine.
- Schliessen Sie eine Haftpflichtversicherung für die Risiken der Hundehaltung ab (Deckungsgrad einer Schadensumme von mind. 3 Mio.)
- Im Siedlungsgebiet sind Ruhestörungen durch Hundegebell oder Geheul zu vermeiden.
- Hundeexkremente sind stets mit "Robidog-Säckchen" zu beseitigen.
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Veterinärdienst des Kantons Bern
Informationen zum Sachkundenachweis