Familiennachzugsverfahren
Für Ehegattinnen und Ehegatten, sowie minderjährige Kinder von ausländischen Einwohner/-innen oder für ausländische Ehegattinnen und Ehegatten, sowie minderjährige Kinder von Schweizer oder Schweizerinnen steht das Familiennachzugsverfahren offen.
Damit der Nachzug durch die kantonale Behörde geprüft werden kann, wird ein Gesuch mit diversen Unterlagen benötigt.
Das Gesuchsformular wird am Schalter der Gemeindeschreiberei ausgefüllt. Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:
- Gültiger Riesepass
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Heiratsurkunde
- Familienbüchlein / Familienausweis (wenn vorhanden) oder Geburtsurkunde vom Kind
- Wenn Sorgerecht nicht gemeinsam, dann Sorgerechtsnachweis
- Krankenkassennachweis, wenn vorhanden
Nach der formellen Prüfung werden wir die Dokumente zur Prüfung an den Migrationsdienst des Kantons Bern zur Prüfung weiterleiten.