Haben Sie Fragen zum Vorgehen bei einer

Eheschliessung oder Eintragung der Partnerschaft

Die Eheschliessung / Eintragung Partnerschaft wird der Einwohnerkontrolle durch das zuständige Zivilstandsamt mitgeteilt. Die Gemeindeschreiberei mutiert dies anschliessend in der Einwohnerkontrolle. 

Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

Ab 1. Juli 2022 können Sie Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Sie finden Informationen zu den Voraussetzungen auf der Webseite des Zivilstandsamt. Dieses nimmt Terminreservationen ab 1. Dezember 2021 entgegen.

Geburt

Das Zivilstandsamt des Geburtsortes teilt uns eine Geburt automatisch mit. Wir nehmen anschliessend mit Ihnen Kontakt auf, damit wir die Geburt in der Einwohnerkontrolle eintragen können.

Anerkennung

Wir erhalten die Anerkennungsmeldung direkt vom zuständigen Zivilstandsamt.

Scheidung

Wir erhalten das Gerichtsurteil direkt vom Zivilstandsamt, damit wir es in der Einwohnerkontrolle eintragen können. 

Namenserklärung nach Scheidung

Die Namenserklärung wird uns vom zuständigen Zivilstandsamt mitgeteilt. 

Wählen Sie den jeweiligen Titel an, um weiter Informationen zu erhalten.

Informationen betreffend Adoption, Zivilstandsereignis im Ausland, etc. finden Sie unter
https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/dienstleistungen.html