Liegenschaftssteuer

Für die Liegenschaftssteuer bildet jedes Kalenderjahr eine Veranlagungsperiode. Steuerpflichtig ist, wer am 31.12. des Steuerjahres als Eigentümer oder Nutzniesser im Grundbuch eingetragen ist. Die Berechnung der Steuer erfolgt in Promille des amtlichen Wertes.

Die Liegenschaftsteuer in der Gemeinde Hilterfingen beträgt zurzeit 0.8 Promille.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Finanzverwaltung Hilterfingen, qM7BxsnG0t7N2t-JxNzdxs-owMHE3M3azsHGz83GhsvA@nospam 
oder unter der Telefonnummer: 033 244 60 70