Liegenschaftssteuer
Für die Liegenschaftssteuer bildet jedes Kalenderjahr eine Veranlagungsperiode. Steuerpflichtig ist, wer am 31.12. des Steuerjahres als Eigentümer oder Nutzniesser im Grundbuch eingetragen ist. Die Berechnung der Steuer erfolgt in Promille des amtlichen Wertes.
Die Liegenschaftsteuer in der Gemeinde Hilterfingen beträgt zurzeit 0.8 Promille.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Finanzverwaltung Hilterfingen, hOLt6uXq-vLh9vPl6PDx6uPE7O3o8OH24u3q4+Hqqufs@nospam
oder unter der Telefonnummer: 033 244 60 70
Bei Inkassofragen wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Bern,
Inkassostelle Region Oberland, Allmendstrasse 18, 3602 Thun
E-Mail: Fnl6OGVgVnRzOHV+@nospam
Telefon: 031 633 60 01
Montag, Mittwoch, Freitag, 08.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, 12.00 – 16.30 Uhr