Amtlicher Wert

Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstückes.

Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Neubewertungen infolge baulicher Veränderungen werden grundsätzlich durch die Gemeinde eingeleitet. Der Amtliche Wert wird daraufhin mittels Augenschein durch einen kantonalen Schätzer ermittelt. Das Steuerbüro Hilterfingen bittet die Grundstückeigentümer, bauliche Veränderungen nach Vollendung mitzuteilen.

Für jedes Grundstück besteht ein Protokoll. Die Grundstückprotokolle befinden sich auf der Verwaltung der Standortgemeinde und können dort vom Eigentümer oder Nutzniesser jederzeit eingesehen werden.

Eigenmietwert

Bei Eigengebrauch eines Grundstückes oder Grundstückteils muss der Eigenmietwert als Einkommen versteuert werden.

Die Ausscheidungen und Löschungen von Eigenmietwerten werden vom Steuerbüro Hilterfingen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Amtliche Bewertung, in Auftrag gegeben. Wir bitten Sie deshalb um Mitteilung, sobald Ihre Liegenschaft neu selber bewohnt oder neu vermietet wird.

Für weitere Erläuterungen zum amtlichen Wert und Eigenmietwert verweisen wir Sie auf die Internetseite der kantonalen Steuerverwaltung. 

Haben Sie noch Fragen zum Amtlichen Wert und Eigenmietwert? Das Steuerbüro Hilterfingen erteilt Ihnen gerne Auskünfte.

Hinweis Allgmeine Neubewertung 2020 (AN20)
Bezüglich der Allgemeine Neubewertung 2020 (AN20) sind bei der Amtlichen Bewertung immer noch Einsprachen hängig. Diese offenen Bewertungsaufträge und Einsprachen werden schnellstmöglich abgearbeitet, es ist aber auch in Zukunft mit längeren Fristen und Verzögerungen zu rechnen.

 

Steuerverwaltung des Kantons Bern
Amtliche Bewertung
E-Mail: UTAzfyInETM0fzI5@nospam
Brünnenstrasse 66, 3018 Bern
Postadresse: Postfach, 3001 Bern
Telefon: 031 633 66 44 
Montag, Mittwoch, Freitag,      08.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag,             12.00 – 16.30 Uhr