Steuern - das Wichtigste in Kürze

Bei Fragen gibt Ihnen das Steuerbüro Hilterfingen gerne Auskunft. Für detaillierte Fragen in Sachen Steuern allgemein wie auch für das Inkasso wenden Sie sich bitte an die Steuerverwaltung des Kantons Bern. Steuern im Kanton Bern - Startseite

Auskunft erhalten Sie auch per Mail: sd7dn8LH8dPUn9LZ@nospam oder unter der Telefonnummer 031 633 60 01
Montag, Mittwoch, Freitag,      08.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag,             12.00 – 16.30 Uhr


Steueranlagen

Kantonssteuer                        3.025%
Gemeindesteuer                    1.55%
Liegenschaftssteuer               0.8%0 des amtlichen Wertes
Feuerwehrersatzabgabe        30% der einfachen Steuer (mindestens Fr. 50.- und höchstens Fr. 450.- pro Jahr.) Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 19. und dem 50. Jahre werden der Feuerwehrdienstpflicht unterstellt. Sie beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, in welchem das 19. Altersjahr zurückgelegt und dauert bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird.


Eingabefrist

Unselbständig Erwerbende: 15. März 
Selbständig Erwerbende:     15. Mai

Fristverlängerung

Als steuerpflichtige Person im Kanton Bern haben Sie die Möglichkeit, eine Fristverlängerung für das Einreichen Ihrer Steuererklärung online über das Internet zu erfassen oder schriftlich bei der zustän-digen Region der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen. Die Fristverlängerung können Sie hier eingeben. Fristen verlängern (be.ch)

                                                                 Online             Schriftlich (E-Mail, Brief, telefonisch, am Schalter)
Fristverlängerung bis 15. Juli                   gebührenfrei   CHF 20
Fristverlängerung bis 15. September       CHF 20           CHF 40
Fristverlängerung bis 15. November        CHF 40           CHF 60


Termine und Fälligkeiten

1. Rate (40% des vsl. geschuldeten Betrages)   20. Mai             30 Tage Fälligkeit
2. Rate (70% des vsl. geschuldeten Betrages)   20. August        30 Tage Fälligkeit
3. Rate (100% des vsl. geschuldeten Betrages) 20. November  30 Tage Fälligkeit
Direkte Bundessteuer 1. März Folgejahr / laufend                      30 Tage Fälligkeit
Schlussabrechnung laufend                                                        30 Tage Fälligkeit


Vorauszahlungen

Leere Einzahlungsscheine können Sie entweder online oder telefonisch bei der Kantonalen Steuerverwaltung, Abteilung Inkasso bestellen.
Telefon Nummer 031 633 60 01
Montag, Mittwoch, Freitag,      08.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag,             12.00 – 16.30 Uhr


Steuererlassgesuch

Die Steuern können allenfalls ganz oder teilweise erlassen werden wenn Sie in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten und es ist Ihnen unmöglich, rechtskräftig veranlagte Steuern zu bezahlen? Hier erfahren Sie, was Sie bei einem Erlassgesuch beachten müssen. Steuererlass beantragen

Das Erlassgesuch ist zusammen mit allen verlangten Belegen beim Steuerbüro Hilterfingen einzureichen. Diese entscheidet über die Gemeindesteuern und reicht das Gesuch weiter an die kantonale Steuerverwaltung zum Entscheid über die Kantons- und direkten Bundessteuern.