Steuern - das Wichtigste in Kürze
Bei Fragen gibt Ihnen das Steuerbüro Hilterfingen gerne Auskunft. Für detaillierte Fragen in Sachen Steuern allgemein wie auch für das Inkasso wenden Sie sich bitte an die Steuerverwaltung des Kantons Bern. Steuern im Kanton Bern - Startseite
Auskunft erhalten Sie auch per Mail: sd7dn8LH8dPUn9LZ@nospam oder unter der Telefonnummer 031 633 60 01
Montag, Mittwoch, Freitag, 08.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, 12.00 – 16.30 Uhr
Steueranlagen
Kantonssteuer 3.025%
Gemeindesteuer 1.55%
Liegenschaftssteuer 0.8%0 des amtlichen Wertes
Feuerwehrersatzabgabe 30% der einfachen Steuer (mindestens Fr. 50.- und höchstens Fr. 450.- pro Jahr.) Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 19. und dem 50. Jahre werden der Feuerwehrdienstpflicht unterstellt. Sie beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, in welchem das 19. Altersjahr zurückgelegt und dauert bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird.
Eingabefrist
Unselbständig Erwerbende: 15. März
Selbständig Erwerbende: 15. Mai
Fristverlängerung
Als steuerpflichtige Person im Kanton Bern haben Sie die Möglichkeit, eine Fristverlängerung für das Einreichen Ihrer Steuererklärung online über das Internet zu erfassen oder schriftlich bei der zustän-digen Region der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen. Die Fristverlängerung können Sie hier eingeben. Fristen verlängern (be.ch)
Online Schriftlich (E-Mail, Brief, telefonisch, am Schalter)
Fristverlängerung bis 15. Juli gebührenfrei CHF 20
Fristverlängerung bis 15. September CHF 20 CHF 40
Fristverlängerung bis 15. November CHF 40 CHF 60
Termine und Fälligkeiten
1. Rate (40% des vsl. geschuldeten Betrages) 20. Mai 30 Tage Fälligkeit
2. Rate (70% des vsl. geschuldeten Betrages) 20. August 30 Tage Fälligkeit
3. Rate (100% des vsl. geschuldeten Betrages) 20. November 30 Tage Fälligkeit
Direkte Bundessteuer 1. März Folgejahr / laufend 30 Tage Fälligkeit
Schlussabrechnung laufend 30 Tage Fälligkeit
Vorauszahlungen
Leere Einzahlungsscheine können Sie entweder online oder telefonisch bei der Kantonalen Steuerverwaltung, Abteilung Inkasso bestellen.
Telefon Nummer 031 633 60 01
Montag, Mittwoch, Freitag, 08.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, 12.00 – 16.30 Uhr
Steuererlassgesuch
Die Steuern können allenfalls ganz oder teilweise erlassen werden wenn Sie in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten und es ist Ihnen unmöglich, rechtskräftig veranlagte Steuern zu bezahlen? Hier erfahren Sie, was Sie bei einem Erlassgesuch beachten müssen. Steuererlass beantragen
Das Erlassgesuch ist zusammen mit allen verlangten Belegen beim Steuerbüro Hilterfingen einzureichen. Diese entscheidet über die Gemeindesteuern und reicht das Gesuch weiter an die kantonale Steuerverwaltung zum Entscheid über die Kantons- und direkten Bundessteuern.